Mietpreise

E-Bikes

Preise (je Fahrrad)

Leihdauer Trekking / MTB
1/2 Tag 10,00 €
1 Tag 15,00 €
2 Tage 25,00 €
3 Tage 35,00 €
1 Woche 79,00 €

Kaution je Fahrrad 50,00 € je Fahrrad.
Die Miete ist vor Übernahme des Mietfahrrades im Voraus zu bezahlen.

Mietbedingungen
Der Mieter hat das Mietfahrrad sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden.

Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen gehen zu Lasten des Mieters.
Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter bis zu einem Höchst-betrag in Höhe von 120,00 EUR. Für Schäden, die der Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haftet er unbeschränkt. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. Der Mieter verfügt über eine eigene gültige Haftpflichtversicherung.

Bei Diebstahl während der Vermietung haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung von 120,00 EUR, sofern er eine polizeiliche Diebstahlanzeige, und bei E-Bikes das Ladegerät sowie den Schlüssel des betreffenden E-Bikes vorlegt. Eine Haftung des Vermieters für Sachschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.

Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fährlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken. Der Mieter hat eine technische Einweisung am Pedelec erhalten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden.
Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten!
Sicher Fahrrad fahren – dem Mieter wurde die Benutzung eines Helmes empfohlen.